Fahrzeugprüfungen, Hop suisse!

11.04.2023
In diesem Artikel befasse ich mit mit einem sehr wunden Punkt, welcher mir einiges an Kopfzerbrechen bereitet.

Wie wir alle wissen, sind die Vorschriften für Kraftfahrzeuge, bezüglich der jeweiligen Prüfung, in der Schweiz und im übrigen Europa recht ähnlich. Ein Lastwagen wie "unserer", welcher schon älter ist, muss jährlich geprüft werden. Nun, meine Recherchen und die, gefühlt, 1000 Telefonate brachten keine positiven oder alternativen Ergebnisse. Letztendlich habe ich aber das Wort gefunden, nach dem ich schon lange gesucht habe, nämlich: AUSNAHME!


Indem ich links und rechts nachfragte, fand ich heraus, dass es für diejenigen, die Langzeitreisen unternehmen, tatsächlich Ausnahmen gibt. Ihr versteht das Problem sicherlich, ohne dass ich es euch im Detail erklären muss. Das Fahrzeug jedes Jahr prüfen lassen zu müssen, wäre wirklich ein grosses Problem. Stellt euch vor ihr seid am anderen Ende der Welt und geniesst die atemberaubenden Landschaften, ihr seid ganz in eure Reise vertieft und dann erhaltet ihr eine Vorladung zur Prüfung! Es wäre schwierig, dem diensthabenden Beamten zu erklären, dass ihr euch auf der anderen Seite des Ozeans befindet und dass es Monate dauern würde, bis ihr wieder in der Schweiz seid. Abgesehen davon ist es undenkbar, um die Welt zu reisen und jedes Jahr, zur Prüfung eines Fahrzeugs, nach Hause zurückkehren zu müssen. Ein entsprechendes bilaterales Abkommen könnte nicht schaden! An einen der vielen Anrufe erinnere ich mich jedenfalls besonders gut: Ich weiss noch, dass ich der jungen Dame mit viiiel Geduld mein Vorhaben erklärt habe, mit einem schweren Fahrzeug über 2 Kontinente zu reisen. Ihrem Schweigen, ihrem Tonfall und ihren zweifelhaften Fragen nach zu urteilen, schien sie noch nie in ihrem Leben etwas vom Reisen gehört zu haben, aber lassen wir es dabei. Sie erwiderte mit Lachen auf meine provokant gestellte Frage; Meine Frage lautete: "Aber was ist, wenn ich am anderen Ende der Welt bin und nicht zum MFK-Termin erscheine? Was passiert dann?" Ihre Antwort: "Sie können sehr wohl nicht erscheinen, natürlich , aber Sie werden registriert und wenn Sie in die Schweiz zurückkehren, wird Ihnen eine Art "Haftbefehl" ausgestellt, Ihre Nummernschilder werden beschlagnahmt und nicht zuletzt werden Sie als Straftäter vermerkt." Daraufhin konnten wir nur noch beide lachen!


Die Ausnahme, welche ich vorhin erwähnt habe, ist nichts weiter als eine Art Verlängerung. Es ist mir noch nicht ganz klar, aber das wird sich zeigen, wenn ich zu diesem Punkt komme. Sicher ist, dass es für eine monatelange Reise sinnvoll ist sorgfältig zu planen und das Fahrzeug einige Tage vor der Abreise zu testen!


Ihr wollt wissen was die lustige Seite der Geschichte ist?

Wenn ihr darüber nachdenkt; macht eine Prüfung, bezahlt folglich die Nummernschilder und die Strassenverkehrssteuer für das Fahrzeug, dieses wird aber nicht auf schweizerischem Boden fahren!                                                                                                 Hop Suisse!!!




Ich hoffe, dass ich ein gewisses Interesse an diesem Thema geweckt habe und wenn jemand neue Informationen oder Ideen zu diesem Thema hat, zögert nicht uns zu schreiben.


                                                                                            SALVO